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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 02.10.2001 - 3 U 2727/01   

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https://dejure.org/2001,5983
OLG Nürnberg, 02.10.2001 - 3 U 2727/01 (https://dejure.org/2001,5983)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.10.2001 - 3 U 2727/01 (https://dejure.org/2001,5983)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. Oktober 2001 - 3 U 2727/01 (https://dejure.org/2001,5983)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Verfügung; Wirksame Zustellung; Zustellung an Bevollmächtigten; Rechtzeitige Zustellung; Zustellungsadressat

  • Judicialis

    ZPO § 176; ; ZPO § 178; ; ZPO § 82

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 176 § 178 § 82

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 232
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 01.09.1983 - 16 U 202/83
    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.10.2001 - 3 U 2727/01
    § 82 ZPO steht dem nicht entgegen, da diese Vorschrift die Prozeßvollmacht eines Hauptprozesses auf ein anderes - hier: Verfügungsverfahren - selbständiges Verfahren erstreckt (vgl. auch OLG Frankfurt MDR 1984, 58).
  • OLG Nürnberg, 24.10.2023 - 3 U 965/23

    Dringlichkeitsverlust bei Ausschöpfen der gesetzlichen Berufungseinlegungs- und

    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass dann, wenn sich ein Prozessvertreter (nur) für das Hauptsacheverfahren angezeigt hat, im Regelfall Zustellungen im Verfügungsverfahren wirksam an die Partei selbst vorgenommen werden können (OLG Nürnberg, NJOZ 2002, 1175).
  • KG, 21.12.2022 - 5 U 1039/20

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung; ordnungsgemäße Zustellung

    Denn in der bloßen Ankündigung eines möglichen Hauptsacheverfahrens (mit veränderten und angesichts der Anzeige der Vertretung des " ... " zudem unklaren Parteirollen), liegt auch keine hinreichend klare Bestellung der jetzigen Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners für ein mit dem Eilverfahren wenigstens teilidentisches Hauptsacheverfahren, die dem Antragsteller die Wahl zwischen einer Zustellung der Beschlussverfügung an den Antragsgegner oder seine jetzigen Verfahrensbevollmächtigten eröffnet hätte (vgl. hierzu OLG Nürnberg, Urteil vom 2. Oktober 2001 - 3 U 2727/01, Rn. 2, juris; MüKoZPO/Toussaint, 6. Aufl. 2020, § 82 Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 31.08.2001 - 25 WF 123/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3609
OLG Köln, 31.08.2001 - 25 WF 123/01 (https://dejure.org/2001,3609)
OLG Köln, Entscheidung vom 31.08.2001 - 25 WF 123/01 (https://dejure.org/2001,3609)
OLG Köln, Entscheidung vom 31. August 2001 - 25 WF 123/01 (https://dejure.org/2001,3609)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 232
  • FamRZ 2002, 760
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Nürnberg, 01.07.1999 - 10 WF 2190/99
    Auszug aus OLG Köln, 31.08.2001 - 25 WF 123/01
    Der Senat folgt der Auffassung, die aus prozessökonomischen Gründen die Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf das Prozesskostenhilfeverfahren in dem Rahmen befürwortet, in dem aus dem Blickwinkel des Vergleichsabschlusses hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Klage besteht (vgl. OLG Nürnberg, MDR 1999, 1286; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, a.a.O., Rdnr. 160).
  • OLG Bamberg, 21.03.2011 - 4 W 42/10

    Prozesskostenhilfe: Erstreckung von Prozesskostenhilfe auf einen sogenannten

    Das Bestehen eines wechselbezüglichen Zusammenhangs zwischen dem der Bewilligung zugrundeliegenden Umfang der Sachprüfung und der Reichweite der Bewilligungsanordnung in der Vergütungsfrage wird denn auch von einem Teil der Gegenmeinung so gesehen und anerkannt: Danach soll zwar - im Zusammenhang mit einem Vergleichsschluss - eine Erstreckung von PKH auf das Bewilligungsverfahren selbst grundsätzlich zulässig sein, diese Möglichkeit aber vom Vorliegen einer hinreichenden Erfolgsaussicht abhängen (OLG Köln FamRZ 2002, 760; Zöller/Geimer a.a.O., Rdn.8 zu § 118 ZPO); ohne substantielle Erfolgsprognose sei dagegen - allenfalls - nur PKH für den Vergleich, nämlich "für die Vergleichsgebühr" zu bewilligen (Musielak/Fischer a.a.O.: " höchstens vertretbar "; B/L/A-Hartmann a.a.O., Rdn. 43 und Fischer MDR 2008, 477, 478, 479).
  • OLG München, 23.06.2003 - 11 W 1489/03

    Anwaltsgebühren nach Abschluss eines Vergleichs im

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